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Allgemeine Vertragsbedingungen zur Kursanmeldung von Kulturzentrum
«Bärchen», gültig ab Oktober 2023

Organisation des Unterrichts, Schuljahr, Ferien
Das Schuljahr und die Ferien des Kulturzentrums «Bärchen», in Folge nur Kulturzentrum genannt, entsprechen dem Schuljahr und den Ferien der Volksschule in der Stadt Bern.

 

Anmeldung
Die Einschreibung ist nach dem Unterschreiben des Anmeldeformulars definitiv. Diese Anmeldung wird automatisch für das nächste Semester weitergeführt, ausser der/die Schüler/in oder sein gesetzlicher Vertreter, hat den Vertrag schriftlich auf Ende Semester, 24. Dezember, fürs Wintersemester (Januar bis Juli, 30. Juni fürs
Sommersemester (August bis Januar), gekündigt. Die schriftliche Kündigung (nicht eingeschrieben) muss ans Sekretariat des Kulturzentrums, erfolgen (ein E-Mail, das bestätigt wurde, ist ausreichend). Jegliche mündlichen sowie schriftlichen Konversationen mit der Lehrerin werden nicht berücksichtigt. Das Nichtbezahlen einer Rechnung gilt nicht als Kündigung des Vertrages. Die Beendigung des Vertrags erfolgt nur auf der Grundlage einer vorherigen schriftlichen Kündigung an das Kulturzentrum gemäß dem Abschnitt "Verzicht/Rücktritt/Rückerstattung".
Der Vertragsabschluss gilt nur zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Kulturzentrum. Anmeldungen für Kurse und Abonnemente sind folglich persönlich und nicht auf andere Kunden übertragbar.

 

Schnupperlektionen
Das Kulturzentrum Bärchen bietet Interessierten Lektionen an. Es bietet die Möglichkeit, eine Probestunde zum Preis der Standardstunde zu besuchen.

 

Rechnung
Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Bei Eintritten während des Semesters, ist der Betrag innert 10 Tagen zu begleichen. Die Kurskosten und die Semesterpreis finden sie im aktuellen Unterrichtsplan (siehe Website).
Für bestimmte kurzfristig angekündigte Lektionen oder Freizeit- und Kulturveranstaltungen sind diese bis spätestens 5 Tage im Voraus zu bezahlen.
Bei einem späteren Einstieg ins Semester werden die vergangenen Lektionen vom Semestergeld abgezogen.
Vergünstigungen beim Besuch von mehreren Kursen pro Person - 2 Kurse 10 %, 3 Kurse 15 %, 4 Kurse 20% auf die Semesterrechnung.

Diese Bedingungen gelten für Semesterkurse, nicht für einmalige Kurse/Aktivitäten oder Kurzmodule.
Familienrabatt für Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen:

  • 2. Familienmitglied: 10% Rabatt

  • 3. Familienmitglied: 20% Rabatt

  • 4. Familienmitglied: 30% Rabatt

Der Rabatt wird auf dem höchsten Grundpreis gewährt.
 

Verzicht/Rücktritt/Rückerstattung
Jeglicher Rücktritt muss schriftlich beim Kulturzentrum eingereicht werden. Die Verzichte werden wie folgt behandelt:

  • bis 15 Werktage vor Beginn des ersten Kurses: Vollständige Rückerstattung

  • 10 bis 14 Werktage vor Beginn des ersten Kurses: 25% Abzug

  • 5 bis 9 Werktag vor Beginn des ersten Kurses: 50% Abzug

  • 4 bis 0 Werktage vor Beginn des ersten Kurses: 100% Abzug

Nach Beginn der Session, können sich nur Personen, welche mindestens 4 Wochen hintereinander aus medizinischen Gründen abwesend waren, unter Vorweis eines ärztlichen Zeugnisses ihr Abonnement suspendieren lassen.
Eine solche Aussetzung verlängert automatisch die Gültigkeit der Dauerkarte um den Zeitraum, der der Gültigkeitsdauer des ärztlichen Attests entspricht. In Ausnahmefällen kann das Kulturzentrum auf schriftliche Anfrage eine Suspension für nicht-medizinische Gründe für eine Person, die während über 4 aneinanderhängende Wochen fehlen würde, bewilligen. Diese Anfrage muss der Direktion schriftlich vor Beginn des Ausfalls zukommen.

 

Kurswochen und Feiertage

Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt, ausgenommen spezielle Ferienprogramme. Das Schuljahr und die Ferien des Kulturzentrums entsprechen dem Schuljahr und den Ferien der Volksschule in der Stadt Bern.
Das Herbstsemester dauert vom August bis zum Dezember, das Frühlingssemester dauert vom Januar bis zum Juli.


Versäumte Kurse / Ausfall von Lektionen
Sofern das Fernbleiben von einem Kurstermin im Voraus entschuldigt wird, kann die versäumte Unterrichtsstunde in einem anderen Kurs mit vergleichbarem Niveau nachgeholt werden. Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses auf Initiative des Kunden, hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühren.

Eventuell noch nicht gezahlte Kursgebühren bleiben geschuldet. Wenn der Unterricht aus anderen Gründen (höhere Gewalt, objektive Unmöglichkeit, Verhinderung einer Lehrkraft, usw.) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann, werden die Kursgebühren am Ende des Semesters zurückerstattet oder dem nächsten Semester gutgeschrieben. Bei spezifischen Kursen ersetzen wir den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt oder erstatten ihn zurück, auch falls es nicht genügend Teilnehmer gibt. Bei Privatkursen muss die Stornierung spätestens 24 Stunden vor dem Kurs erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht, ist der Betrag ohne Abzug fällig. Das Kulturzentrum verpflichtet sich, das Kursprogramm sowie den Inhalt der Kurse einzuhalten. Das Kulturzentrum behält sich das Recht vor, die Kurse anzupassen oder Klassen zusammenzulegen. Im Falle einer Stornierung des
Kurses, werden die bezahlten Kursgebühren zurückerstattet.

 

Ausschluss
Es liegt in der Verantwortung jedes Kursteilnehmers, die Regeln des Lehrpersonals zu befolgen. Bei schweren Verstößen, kann der Lernende vom Kurs ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ergibt kein Recht zur Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren.
Das Kulturzentrum kann Schülerinnen oder Schüler auf Beginn des folgenden Semesters vom Unterricht ausschliessen, wenn diese:
a) dem Unterricht wiederholt unentschuldigt oder ohne wichtige Gründe
ferngeblieben sind,
b) ungenügenden Einsatz zeigen,
c) das geschuldete Schulgeld trotz Mahnung nicht bezahlt haben oder
d) andere Pflichten gemäss den Vorgaben des Kulturzentrums und getroffenen
Vereinbarungen wiederholt oder in schwerer Weise verletzt haben.
Sie hört die Schülerinnen und Schüler und, im Fall Minderjähriger, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten, vor einem geplanten Ausschluss, an.

 

Haftung durch das Kulturzentrum
Das Kulturzentrum übernimmt keine Verantwortung/Haftung bei Krankheit und Unfall. Jeder Teilnehmer muss sich selbst versichern. Das Kulturzentrum übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder vergessenen Gegenständen.
Im Übrigen unterliegt das Kulturzentrum den grundlegenden
Haftungsbestimmungen des schweizerischen Rechts.

 

Anerkennung von Verschuldung

Der Vertag anerkennt das Verschulden im Sinne des Artikels 17 im Obligationenrecht und Artikel 82 im Bundesgesetz (Betreibung bei Verschulden und Konkurs).
 

Modifikationen
Modifikationen des Programms, der Preise und der allgemeinen Vertragsbedingungen sind Grundrechte des Kulturzentrums.
Kontakt: info@baerchen-kulturzentrum.ch
Kulturzentrum «Bärchen»
Luisenstrasse 14
3005 Bern

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